Für die Annahme des Antrages, die Bekanntgabe an die Gegenseite, sowie für die Feststellung des Scheiterns entsteht eine Antragsgebühr von 150,00 € (inkl.
MwSt). Dies beinhaltet die Bekanntgabe an bis zu zwei Antragsgegner und je zwei inländische Zustellversuche.
Die Kosten trägt der Antragsteller.
Die Antragsgebühr ist unabhängig vom Streitwert.
Die Gebühr fällt unabhängig davon an, ob der Antragsgegner mit der Durchführung eines Güteverfahrens einverstanden ist oder nicht.