Antragsgebühr nur 150,- €!

Antragsgebühr

 

  • Für die Annahme des Antrages, die Bekanntgabe an die Gegenseite, sowie für die Feststellung des Scheiterns entsteht pro Antragsteller eine Antragsgebühr von 150,00 €. Dies beinhaltet die Bekanntgabe an bis zu zwei im Inland ansässige Antragsgegner und je zwei inländische Zustellversuche.
  • Für jeden im Ausland ansässigen Antragsgegner entsteht die Antragsgebühr. Zusätzlich werden die anfallenden Portokosten in Rechnung gestellt. 
  • Die Kosten trägt der Antragsteller.
  • Die Antragsgebühr ist unabhängig vom Streitwert.
  • Die Gebühr fällt unabhängig davon an, ob der Antragsgegner mit der Durchführung eines Güteverfahrens einverstanden ist oder nicht.