Für die Annahme des Antrages, die Bekanntgabe an die Gegenseite, sowie für die Feststellung des Scheiterns entsteht pro Antragsteller eine Antragsgebühr von 150,00 €. Dies beinhaltet die Bekanntgabe an bis zu zwei im Inland ansässige Antragsgegner und je zwei inländische
Zustellversuche.
Für jeden im Ausland ansässigen Antragsgegner entsteht die Antragsgebühr. Zusätzlich werden die anfallenden Portokosten in Rechnung gestellt.
Die Kosten trägt der Antragsteller.
Die Antragsgebühr ist unabhängig vom Streitwert.
Die Gebühr fällt unabhängig davon an, ob der Antragsgegner mit der Durchführung eines Güteverfahrens einverstanden ist oder nicht.