Die Kanzlei Dr. Hartmann wurde von der Landesjustizverwaltung Bayern durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München gem. § 22 AGGVG als Gütestelle im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
anerkannt. Damit erfüllt die Kanzlei die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.