Antragsgebühr

 

  • Für die Annahme des Antrages, die Bekanntgabe an die Gegenseite, sowie für die Feststellung des Scheiterns entsteht eine Antragsgebühr von 150, 00 € (inkl. MwSt). Dies beinhaltet die Bekanntgabe an bis zu 10 Antragsgegner und je zwei inländische Zustellversuche.
  • Ab dem 20. Güteantrag gegen den gleichen Antragsgegner reduziert sich die Antragsgebühr auf 100, 00 € (inkl. MwSt.) pro Antrag.
  • Die Kosten trägt der Antragsteller.
  • Die Gebühr fällt unabhängig davon an, ob der Antragsgegner mit der Durchführung eines Güteverfahrens einverstanden ist oder nicht.